Was kostet eine IGeL-Leistung wirklich?

Viele Praxisinhaber kalkulieren ihre IGeL-Leistungen noch immer nach Bauchgefühl.
Oder sie übernehmen Preise von Kollegen – ohne zu wissen, ob sich das wirtschaftlich rechnet.

👉 Dabei ist die Lösung einfach – und wichtig für nachhaltigen Praxiserfolg.

Wir haben bei NuklearPlan ein Tool entwickelt, das IGeL-Leistungen wirtschaftlich sinnvoll kalkuliert:
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✔ realistische Gewinnmarge

Was ist erlaubt – und unter welchen Bedingungen?

1. IGeL-Leistungen müssen medizinisch vertretbar sein

  • Die Leistung darf nicht durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) abgedeckt sein.
  • Sie darf keinen medizinischen Schaden anrichten oder ethisch fragwürdig sein.
  • Sie muss dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen (→ Evidence-based Medicine).

🔹 Beispiel erlaubt: Vitamin-D-Bestimmung auf Wunsch des Patienten ohne klinische Indikation.
🔹 Beispiel kritisch: PSA-Test ohne Aufklärung über Nutzen und Risiken (BGH-Urteil 2012).

🚫 Was ist verboten oder kritisch?

2. Verbotene IGeL-Leistungen (laut G-BA und ärztlichen Berufsordnungen)

  • Leistungen, die medizinisch nicht indiziert sind, aber mit Angst oder Druck verkauft werden.
  • Zwangsangebote: z. B. „Wenn Sie das nicht machen, übernehmen wir Sie nicht als Patient“.
  • Leistungen, die gegen das Gebot der ärztlichen Unabhängigkeit oder gegen das Werberecht verstoßen.
  • Leistungen an Kassenpatienten, die eigentlich GKV-Leistungen wären – als IGeL abzurechnen → Abrechnungsbetrug

📋 Formale Voraussetzungen

3. Aufklärung & Einwilligung

  • Vor jeder IGeL-Leistung muss eine schriftliche Aufklärung erfolgen:
    • Was ist der Nutzen?
    • Gibt es Alternativen?
    • Welche Kosten entstehen?
  • Der Patient muss freiwillig zustimmen – vor Beginn der Behandlung.
  • Die Einwilligung sollte dokumentiert und unterschrieben sein.

➡️ Die Bundesärztekammer empfiehlt dafür standardisierte IGeL-Formulare.

Rechnung & Abrechnung

  • Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
  • Du darfst nur Ziffern verwenden, die sachlich passen.
  • Es muss eine transparente Rechnung erstellt werden, die dem Patienten ausgehändigt wird.
  • Kein Aufschlag für „IGeL“ erlaubt – nur GOÄ-konforme Abrechnungen mit ggf. Steigerungssätzen.

📚 Rechtsquellen & Empfehlungen

  • GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
  • Berufsordnung der Landesärztekammern (§12, §15)
  • Bundesärztekammer: www.igel-monitor.de
  • Urteile wie BGH VI ZR 49/11 (zur Aufklärungspflicht bei IGeL)
NuklearPlan – IGeL-Kalkulator
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