Was kostet eine IGeL-Leistung wirklich?
Viele Praxisinhaber kalkulieren ihre IGeL-Leistungen noch immer nach Bauchgefühl.
Oder sie übernehmen Preise von Kollegen – ohne zu wissen, ob sich das wirtschaftlich rechnet.
👉 Dabei ist die Lösung einfach – und wichtig für nachhaltigen Praxiserfolg.
Wir haben bei NuklearPlan ein Tool entwickelt, das IGeL-Leistungen wirtschaftlich sinnvoll kalkuliert:
✔ Material
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✔ Raumkosten
✔ realistische Gewinnmarge
✅Was ist erlaubt – und unter welchen Bedingungen?
1. IGeL-Leistungen müssen medizinisch vertretbar sein
- Die Leistung darf nicht durch die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) abgedeckt sein.
- Sie darf keinen medizinischen Schaden anrichten oder ethisch fragwürdig sein.
- Sie muss dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen (→ Evidence-based Medicine).
🔹 Beispiel erlaubt: Vitamin-D-Bestimmung auf Wunsch des Patienten ohne klinische Indikation.
🔹 Beispiel kritisch: PSA-Test ohne Aufklärung über Nutzen und Risiken (BGH-Urteil 2012).
🚫 Was ist verboten oder kritisch?
2. Verbotene IGeL-Leistungen (laut G-BA und ärztlichen Berufsordnungen)
- Leistungen, die medizinisch nicht indiziert sind, aber mit Angst oder Druck verkauft werden.
- Zwangsangebote: z. B. „Wenn Sie das nicht machen, übernehmen wir Sie nicht als Patient“.
- Leistungen, die gegen das Gebot der ärztlichen Unabhängigkeit oder gegen das Werberecht verstoßen.
- Leistungen an Kassenpatienten, die eigentlich GKV-Leistungen wären – als IGeL abzurechnen → Abrechnungsbetrug
📋 Formale Voraussetzungen
3. Aufklärung & Einwilligung
- Vor jeder IGeL-Leistung muss eine schriftliche Aufklärung erfolgen:
- Was ist der Nutzen?
- Gibt es Alternativen?
- Welche Kosten entstehen?
- Der Patient muss freiwillig zustimmen – vor Beginn der Behandlung.
- Die Einwilligung sollte dokumentiert und unterschrieben sein.
➡️ Die Bundesärztekammer empfiehlt dafür standardisierte IGeL-Formulare.
Rechnung & Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
- Du darfst nur Ziffern verwenden, die sachlich passen.
- Es muss eine transparente Rechnung erstellt werden, die dem Patienten ausgehändigt wird.
- Kein Aufschlag für „IGeL“ erlaubt – nur GOÄ-konforme Abrechnungen mit ggf. Steigerungssätzen.
📚 Rechtsquellen & Empfehlungen
- GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
- Berufsordnung der Landesärztekammern (§12, §15)
- Bundesärztekammer: www.igel-monitor.de
- Urteile wie BGH VI ZR 49/11 (zur Aufklärungspflicht bei IGeL)